Wettkampffunktionäre

Qualifizierte Wettkampffunktionäre

ÖSV-Mitglieder, welche sich nicht ausgesprochen als ÖSV-Kampfrichter betätigen möchten, jedoch aber mehrmals in der Saison als Torrichter (bei alpinen Bewerben), als Weitenmesser (bei Sprungveranstaltungen) oder als Kontrollposten (bei Langlaufbewerben) tätig sind, haben nach XI/6.0 bzw. XII/6.0 der ÖWO die Möglichkeit, ein Stoffabzeichen sowie einen Ausweis als qualifizierter Wettkampfunktionär zu erwerben.


Der Erwerb des Abzeichens und des Ausweises erfolgt nach dem Besuch eines diesbezüglichen Lehrganges und einer einfachen Testprüfung. Lehrgang und Testprüfung können von jedem geprüften und noch karteimäßig erfaßten ÖSV-Kampfrichter mit Genehmigung des Landeskampfrichters vorgenommen werden. Von diesem ÖSV-Kampfrichter ist für jeden Lehrgangsteilnehmer eine vorgedruckte Schulungsbestätigung auszufüllen und an den Landeskampfrichter mit einem Paßbild einzusenden. Der Verband sendet dann an den Verein den Ausweis für qualifizierte Wettkampffunktionäre und das Stoffabzeichen.